Begriffserläuterungen zum Thema Renovierung / Sanierung

EnEV: In der Altbaumodernisierung mit wesentlichen baulichen Änderungen an Bauteilen (Fassade, Fenster und Dach) greifen die Anforderungen der EnEV. Eine Erleichterung gilt nur noch, „wenn die Fläche des geänderten Bauteiles nicht mehr als 10 von Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft“ (EnEV §9 Abs. 3). Das bedeutet, werden mehr als 10 % eines Baues (bemessen am gesamten Gebäude) verändert, greift die Energieeinsparverordnung und ist zunächst das von der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegte Maximalniveau im Bezug auf den Energieverbrauch eines Hauses / einer Wohnung einzuhalten. Dies ist bei Fenstern der U-Wert von 1,3 W/m²K als Obergrenze.

KFW: Bei der KFW und deren KFW-Programmen wird ein entsprechendes Mindest- Niveau im Bezug auf den Energieverbrauch verlangt. Hier gilt auch die EnEV als entsprechende Bezugsgröße wobei bei deutlichen Verbesserungen auch die Förderungen entsprechend höher ausfallen. Werden mit der KFW z.B. geförderte Einzelmaßnahmen umgesetzt, ist im Bereich der Fenster darauf zu achten, dass diese einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K haben müssen und die Wände eine bessere Dämmung aufweisen müssen, damit die Fenster noch die schlechtesten Bauteile in der Wohnung / im Gebäude bleiben, ggfs. auftretendes Tauwasser sich am Fenster niederschlägt und nicht an Wänden wo es dann zu Schimmelbildungen führen kann (siehe auch www.kfw.de )